Anmeldung zur Betreuung bei Hebamme Heb.praxisHerzallerliebst M.Buss (2024)

ÜBERSICHT

A Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich
  • 2 Rechtsverhältnis
  • 3 Hebammendienstleistungen und Behandlungsvertrag
  • 4 Kursdienstleistungen
  • 5 Wahldienstleistungen
  • 6 Abrechnung der Leistungen
  • 7 Terminvereinbarungen
  • 8 Aufnahme und Entlassung
  • 9 Aufzeichnungen und Datenschutz
  • 10 Haftung
  • 11 Zahlungsort und Gerichtsstand
  • 12 Schlußbestimmungen

B Preisverzeichnis der Kurs- und Wahldienstleistungen

A Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für vertragliche Beziehungen zwischen

  1. a) der Michaela Buss, Hebammenpraxis Herzallerliebst - im Folgenden „Hebammenpraxis“ genannt - und
  1. b) den Kundinnen / Kunden angebotener Hebammendienstleistungen (Beratung und Vorgespräch, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung und Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings), angebotener Kursdienstleistungen und Wahldienstleistungen – im Folgenden „Leistungsempfänger“ genannt -.
  • 2 Rechtsverhältnis

(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis und dem Leistungsempfänger sind in der Regel privatrechtlicher Natur.

(2) Im Rahmen der Aufnahme weist der Leistungsempfänger, wenn Leistungen über eine bestehende Krankenversicherung abgerechnet werden sollen, sein Versicherungsverhältnis über die Vorlage der gültigen Gesundheitskarte nach. Die Hebammenpraxis ist berechtigt, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung einzusehen und gegebenenfalls zu kopieren.

  • 3 Hebammendienstleistungen und Behandlungsvertrag

Für folgende Hebammenleistungen gelten die in einem Behandlungsvertrag festgelegten gesonderten Geschäftsbedingungen: Beratung, Vorgespräch, Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche) und Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die sonstigen Leistungen der Hebammenpraxis gelten die in § 4 und § 5 nachstehenden Regelungen.

  • 4 Kursdienstleistungen (siehe auch B Preisverzeichnis)

(1) Kurse der Hebammenpraxis können schriftlich, per Email, per Online-Buchungstool über unsere Website www.hebammenpraxis-herzallerliebst.de , telefonisch oder persönlich gebucht werden. Wird die Buchung über das Onlinetool der Hebammenpraxis, auf Verlangen des Leistungsempfängers durch einen Mitarbeiter/-in der Hebammenpraxis oder über das Internet durch den Leistungsempfänger selbst vorgenommen gilt der Kurs mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung als verbindlich gebucht.

(2) Die verbindliche Kursbuchung kann bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Michaela Buss Hebammenpraxis Herzallerliebst, Blarerplatz 4, 73728 Esslingen, Telefon +49 (0)711-28043770, Fax: +49 (0)711-28043771, E-Mail info@hebammenpraxis-herzallerliebst.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

(3) Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden sind der Kursleiterin vor Beginn des Kurses unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die Hebammenpraxis behält sich eine Kursabsage bis zu 7 Tage vor Beginn des Kurses vor, wenn die zumutbare Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen des Kursortes und Änderungen der Kursleitung sofern die Interessen des Leistungsempfängers im zumutbaren und nicht unangemessen benachteiligenden Umfang berührt werden.

(5) Von der Kursteilnehmerin verursachte Fehlstunden können nicht nachgeholt und nicht erstattet werden.

(6) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Das Nachholen von versäumten Kursterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

(7) Erneute Rechnungsstellungen oder Mahnungen bei nicht fristgerechter Zahlung werden pro einzelner Rechnung, bzw. Mahnung mit EUR 5,-- Verwaltungsgebühr belegt

  • 5 Wahldienstleistungen (siehe auch B Preisverzeichnis)

(1) Zwischen der Hebammenpraxis und dem Leistungsempfänger können die folgenden gesondert berechenbaren Wahldienstleistungen vereinbart werden: Fußreflexzonentherapie, Taping, Lasertherapie, Akupunktur und sonstige Beratungsdienstleistungen. Wahldienstleistungen sind neben den Kursdienstleistungen der Hebammenpraxis Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind.

(2) Die Hebammenpraxis kann Wahlleistungen sofort einstellen, wenn dies für die Erfüllung der allgemeinen Hebammenleistungen, bzw. der Kursdienstleistungen für andere Leistungsempfänger erforderlich wird.

  • 6 Abrechnung der Leistungen

(1) Sofern eine Kostenübernahme durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger vorgesehen ist (z. Bsp. bei gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern), rechnet die Hebammenpraxis auf der Basis der aktuellen Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V) in der jeweils gültigen Fassung direkt mit dem Kostenträger ab. In direkt abrechenbaren Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskursen werden dem Leistungsempfänger versäumte Kursstunden nach der jeweiligen aktuellen Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes (aktuell EUR 14,33 / Kursstunde) zzgl. EUR 5,-- Bearbeitungsgebühr pro einzelner Rechnung, bzw. pro einzelner Mahnung berechnet. Die Hebammenpraxis ist berechtigt, Nachforderungen wegen rückwirkender Erhöhungen gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen.

(2) Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Kursdienstleistungen, bzw. Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, gibt es nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich–rechtlichen Kostenträgers. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger der Hebammenpraxis gegenüber

Selbstzahler. Selbstzahler sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammenpraxis verpflichtet. Bei Selbstzahlern richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung, bzw. nach dem Preisverzeichnis der Hebammenpraxis für Wahlleistungen und Kursdienstleistungen (siehe B Preisverzeichnis). Für erbrachte Leistungen können neben einer Schlussrechnung Zwischenrechnungen erstellt werden. Die

Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigung von Fehlern bleiben vorbehalten. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 2 Wochen fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  • 7 Terminvereinbarungen

Mit der Hebammenpraxis vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebammenpraxis mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Leistungsempfänger für den nicht wahrgenommenen Termin EUR 40,-- zzgl. EUR 5,-- Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen.

  • 8 Aufnahme und Entlassung

(1) Die Hebammenpraxis betreut im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wer Hebammenleistungen bedarf. Ist die Hebammenpraxis belegt, kann eine Betreuung nicht erfolgen. Die geschäftsführenden Hebammen entscheiden über die Aufnahme.

(2) Entlassen wird, wer nach dem Urteil der betreuenden Hebamme einer weiteren Betreuung durch die Hebammenpraxis nicht mehr bedarf oder wer die Entlassung ausdrücklich wünscht. Besteht der Leistungsempfänger entgegen dem Rat der Hebamme auf Entlassung oder verlässt der Leistungsempfänger eigenmächtig die Hebammenpraxis, haftet diese für die entstehenden Folgen nicht.

  • 9 Aufzeichnungen und Datenschutz

(1) Dokumentationsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Hebammenpraxis.

(2) Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des Leistungsempfängers oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht der zuständigen Hebamme bleiben unberührt.

(3) Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  • 10 Haftung

(1) Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Leistungsempfängers bleiben, haftet die Hebammenpraxis nur bei von ihr zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; das gleiche gilt bei Verlust und Beschädigung von Geld und Wertsachen, die in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis aufbewahrt wurden.

(2) Haftungsansprüche wegen Verlustes und Beschädigung von Geld und Wertsachen müssen unverzüglich bzw. spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden.

  • 11 Zahlungsort und Gerichtsstand

Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und Kosten in Stuttgart zu erfüllen. Gerichtsstand ist Stuttgart.

  • 12 Schlußbestimmungen

Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragspartner eine Regelung zu finden, die dem verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

B Preisverzeichnis der Kurs- und Wahldienstleistungen

Hinweis: Die Kosten einzelner Dienstleistungen können von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen teilweise oder ganz übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, bei ihrer Krankenkasse direkt nachzufragen.

Kursdienstleistungen

Kurs

Bemerkungen

Standort Esslingen

Standort Stuttgart

Geburtsvorbereitung 1 Partnerabend

Partnergebühr

EUR 45,--

EUR 45,--

Geburtsvorbereitung Intensiv

Partnergebühr

EUR 120,--

EUR 120,--

Geburtsvorbereitung Int. Online LIVE

Kursgebühr

OnlineLIVE EUR 96,--

OnlineLIVE EUR 96,--

Einzelgeburtsvorbereitung

Partnergebühr

EUR 15,--/ Stunde

EUR 15,--/ Stunde

Babymassage

Kursgebühr

EUR 60,--

EUR 60,--

Schwangeren-Fitness präsent/online

Kursgebühr

EUR 96,--

EUR 96,--

Fit after Baby

Kursgebühr

EUR 96,--

Pilates „Spezial“ präsent/online

mit einem Kind

EUR 96,--

EUR 96,--

Säuglingspflege

Kursgebühr einzeln

EUR 50,--

EUR 50,--

Säuglingspflege

Kursgebühr Paar

EUR 75,--

EUR 75,--

Baby Fit

Kursgebühr

EUR 96,--

EUR 96,--

Familie Bloom - Die Elterngeld-Profis

Kursgebühr einzeln

OnlineLIVE EUR 15,--

OnlineLIVE EUR 15,--

Familie Bloom - Die Elterngeld-Profis

Kursgebühr Paar

OnlineLIVE EUR 25,--

OnlineLIVE EUR 25,--

Still-Workshop

Kursgebühr

EUR 55,--

EUR 55,--

Beikost-Seminar

Kursgebühr einzeln

EUR 20,--

EUR 20,--

Beikost-Seminar

Kursgebühr Paar

EUR 30,--

EUR 30,--

Servicepauschale/ Rufbereitschaft allgemein

Pauschale

EUR 95,--

EUR 95,--

Wahldienstleistungen

Bemerkungen

Standort Esslingen

Standort Stuttgart

Schwangerenmassage

Pro Behandlung

EUR 80,--

EUR 80,--

Fußreflexzonentherapie

Pro Behandlung

EUR 45,--

EUR 45,--

Akupunktur

Pro Behandlung

EUR 20,--

EUR 20,--

Taping inkl. Material

Pro Behandlung

EUR 20,--

EUR 20,--

Sonstige Beratungen

frei zu vereinbaren

EUR 40,-- pro angefangene 30 Minuten

EUR 40,-- pro angefangene 30 Minuten

Einzelgeburtsvorbereitung

-Privatzahler-

Pro Stunde

EUR 80,--

EUR 80,--

Muttermilch-Sprechstunde

Dauer bis 60 min.

EUR 60,--

EUR 60,--

Trageberatung

Dauer ca. 60 min.

EUR 50,--

EUR 50,--

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Author: Annamae Dooley

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Name: Annamae Dooley

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Job: Future Coordinator

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